Outline
- Was ein abgelaufener Eintrag rechtlich bedeutet
- Was ab dem Ablauftag nicht mehr erlaubt ist
- Was mit der Klasse B passiert
- Die Nachweise, die du jetzt brauchst
- Der Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde
- Was passiert, wenn Jahre vergangen sind
- Wie du die nächste Frist nicht wieder verpasst
Kernaussagen
- Die LKW- und Busklassen sind auf höchstens fünf Jahre befristet (FeV § 23 Abs. 1).
- Nach Ablauf darfst du die betroffenen Klassen nicht mehr führen.
- Die Klasse B bleibt davon unberührt, sie gilt unbefristet.
- Für die Verlängerung brauchst du die ärztliche Untersuchung und die Untersuchung des Sehvermögens.
- Bei den Busklassen kommt der Leistungstest dazu.
- Eine neue Fahrprüfung ist im Normalfall nicht nötig.
- Bei sehr langem Ablauf entscheidet die Behörde über weitere Anforderungen, nichts behaupten, was nicht belegt ist.
Interne Links
- /leistungen/verlaengerung. Wir begleiten die Verlängerung
- /blog/lkw-fuehrerschein-verlaengern, der komplette Ablauf
- /kontakt. Fristen mit uns durchgehen