Fahrschule 26
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Leistung

Fahrschule wechseln? Geht jederzeit.

Ein Fahrschulwechsel ist unkomplizierter, als die meisten denken. Was du an Theorie und Praxis schon gemacht hast, bleibt bestehen. Wir fordern deinen Ausbildungsnachweis bei deiner alten Fahrschule an und führen dich von dort weiter zur Prüfung. Sag uns einfach, wo du gerade stehst, den Rest klären wir.

So läuft das ab

  • Wir holen den Ausbildungsstand von deiner bisherigen Fahrschule einDafür brauchen wir nur deine Unterschrift. Den Rest klären wir direkt mit der anderen Fahrschule.
  • Bereits bestandene Theorie und gefahrene Pflichtstunden zählen weiterWas im Ausbildungsnachweis steht, bleibt dir erhalten. Auch schon gefahrene Sonderfahrten.
  • Wir setzen dort an, wo du gerade stehstVorher fährst du zwei Stunden mit uns, damit dein neuer Fahrlehrer deinen Stand kennt.
  • Den Papierkram zum Wechsel übernehmen wir für dichKündigung, Nachweis und die Meldung an die Führerscheinstelle laufen über uns.

Wechseln darfst du jederzeit

FeV § 18 Abs. 2

Wechseln kannst du in jeder Phase der Ausbildung, auch nach bestandener Theorieprüfung. Eine Frist oder Sperre, ab der es nicht mehr geht, gibt es nicht.

Was viele nicht wissen: Deine bestandene Theorieprüfung bleibt gültig. Sie gehört dir und hat ein Ablaufdatum.

Die Frist ist der einzige Punkt, an dem ein Wechsel wirklich weh tun kann. Nach der Theorieprüfung hast du zwölf Monate Zeit für die praktische Prüfung. Verstreichen die, war die Theorie umsonst. Wer schon länger feststeckt, sollte deshalb eher heute wechseln als in drei Monaten.

Was du mitnimmst

Deine bestandene Theorieprüfung. Deine absolvierten Theoriestunden. Deine gefahrenen Pflichtstunden. Alles, was dokumentiert ist, zählt weiter.

Grundlage dafür ist dein Ausbildungsnachweis. Den fordern wir bei deiner bisherigen Fahrschule an. Du musst dort nicht selbst vorsprechen und dich rechtfertigen.

Was nicht mitkommt, ist ein Gefühl von „ich fange wieder bei null an“. Das ist der häufigste Grund, warum Leute in einer Fahrschule bleiben, in der es nicht läuft.

So läuft es bei uns ab

Du sagst uns, wo du stehst: welche Klasse, welche Prüfungen, wie viele Stunden. Grobe Angaben reichen fürs erste Gespräch.

Wir holen den Ausbildungsstand ein und schauen, was tatsächlich noch fehlt. Danach bekommst du eine ehrliche Einschätzung, auch wenn die lautet, dass es weniger ist, als du dachtest.

Dann planen wir die restlichen Termine. Den Papierkram übernehmen wir.

Wann ein Wechsel Sinn ergibt

Diese Gründe hören wir am häufigsten: Du bekommst kaum Fahrstunden. Deine Termine fallen oft aus. Mit deinem Fahrlehrer kommst du nicht zurecht. Oder du bist umgezogen und hast jetzt einen weiten Weg zur Fahrschule.

Jeder davon reicht für einen Wechsel. Was in deinem Ausbildungsnachweis steht, zählt bei uns weiter.

Häufige Fragen

Was uns zum Thema Fahrschulwechsel am häufigsten gefragt wird.

Nein. Du kündigst deinen Ausbildungsvertrag, mehr braucht es nicht, eine Zustimmung ist nirgends vorgesehen. Bezahlen musst du, was du dort in Anspruch genommen hast, also gefahrene Stunden und angefangene Leistungen. Der Nachweis über deinen Ausbildungsstand steht dir zu; anfordern können wir ihn für dich.

Der bleibt bestehen. Dein Antrag hängt an dir und nicht an der Fahrschule, du zahlst die Gebühr also kein zweites Mal. Umgeschrieben werden muss nur der Prüfauftrag, mit dem du beim TÜV angemeldet wirst, das klären wir mit der Behörde.

Alles, was im Ausbildungsnachweis steht, zählt weiter, auch bereits gefahrene Sonderfahrten. Trotzdem fährst du erst ein, zwei Stunden mit uns, bevor wir über Prüfungstermine reden: Dein neuer Fahrlehrer stellt dich am Ende zur Prüfung vor und muss deshalb selbst wissen, wo du stehst. Wir schauen dabei nur, wo du gerade stehst.

Nein. Für einen Wechsel gibt es bei uns einen eigenen Preis statt des vollen Grundbetrags, den Theorieunterricht kaufst du nicht doppelt. Was deine bisherige Fahrschule noch abrechnet, läuft davon getrennt über sie. Was bei uns anfällt, sagen wir dir vor der Unterschrift.

Auf den Ausbildungsnachweis der alten Fahrschule warten wir dafür nicht. Sobald der Vertrag bei uns steht und der Prüfauftrag umgeschrieben ist, kannst du Fahrstunden nehmen. Der Nachweis klärt hinterher nur, was du schon hast. Er hält deinen Start nicht auf.

Ja. Ein Fehlversuch ist kein Eintrag und keine Sperre, du darfst nach zwei Wochen wieder antreten (FeV § 18 Abs. 1). Wichtiger ist die andere Uhr: Nach der bestandenen Theorieprüfung bleiben dir zwölf Monate für die Praxis. Sag uns im ersten Gespräch, wann deine Theorieprüfung war, daran hängt, wie eng wir planen müssen.