Wann das ASF angeordnet wird
§StVG § 2aIn der zweijährigen Probezeit werden Verstöße in zwei Gruppen eingeteilt. Schwerwiegende heißen A-Verstöße, weniger schwerwiegende B-Verstöße.
Ein A-Verstoß reicht für die Anordnung. Zwei B-Verstöße ebenfalls. Dann kommt Post von der Führerscheinstelle, und das Seminar ist Pflicht, nicht Empfehlung.
Zusätzlich verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Diese Verlängerung kommt automatisch und lässt sich nicht abwenden.
