Fahrschule 26
← Ratgeber

LKW-Führerschein oder Berufskraftfahrer? Der Unterschied

Die Fahrerlaubnis erlaubt dir das Fahren. Gewerblich fahren darfst du damit noch nicht. Wo die Grenze liegt und was das für dich heißt.

5 Min. Lesezeit

Zwei Dinge, die oft verwechselt werden

Der LKW-Führerschein, die Klassen C und CE, ist eine Fahrerlaubnis. Damit darfst du einen LKW fahren, so wie du mit der Klasse B ein Auto fahren darfst.

Die Berufskraftfahrer-Qualifikation ist etwas anderes. Sie ist eine zusätzliche Qualifikation, die du brauchst, wenn du gewerblich Güter oder Personen befördern willst. Im Führerschein steht sie als Schlüsselzahl 95.

Was wir ausbilden und was nicht

Wir bilden die Fahrerlaubnis aus: die Klassen C, CE, D und DE. Die Berufskraftfahrer-Qualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz machen wir nicht.

Das heißt: Wenn du privat einen Wohnmobil-, LKW- oder Busführerschein willst, bist du bei uns richtig. Wenn du gewerblich fahren willst, brauchst du zusätzlich zur Fahrerlaubnis die Qualifikation und die musst du woanders machen.

Wann du keine Qualifikation brauchst

Nicht jede Fahrt mit einem LKW ist eine gewerbliche Güterbeförderung. Für den privaten Gebrauch, für Fahrten im eigenen Betrieb außerhalb der Güterbeförderung oder für bestimmte Sonderfälle greift die Pflicht nicht.

Wenn du unsicher bist, ob dein Fall darunterfällt: Ruf an, bevor du dich anmeldest. Es ist besser, das vorher zu klären, als hinterher festzustellen, dass etwas fehlt.

Wer bezahlt

Die Klassen C, CE, D und DE bilden wir für Selbstzahler und für arbeitgeberfinanzierte Fahrschüler aus. Eine Förderung über die Agentur für Arbeit (also den klassischen Bildungsgutschein) bieten wir nicht an.

Wenn dein Arbeitgeber die Ausbildung übernimmt, klären wir die Abrechnung direkt mit ihm. Die Preise stehen offen im Preisaushang.

Befristung und Verlängerung

Anders als die Klasse B sind C, CE, D und DE befristet. Sie gelten fünf Jahre, danach musst du sie verlängern lassen. Dafür brauchst du eine ärztliche Untersuchung und einen Sehtest, in der Regel aber keine neue Fahrprüfung.

Dabei helfen wir dir. Fristen, Nachweise und der Weg zur Führerscheinstelle stehen unter Verlängerung befristeter Klassen.

Häufige Fragen

Was nach diesem Artikel erfahrungsgemäß noch offen bleibt.

Der LKW-Führerschein ist die Fahrerlaubnis für die Klassen C und CE. Berufskraftfahrer ist eine zusätzliche Qualifikation, die du für gewerbliche Güter- oder Personenbeförderung brauchst. Wir bilden die Fahrerlaubnis aus, die Qualifikation nicht.

Ja, ein Höchstalter gibt es nicht. Verlangt wird eine ärztliche Untersuchung und ein Sehtest, die gelten für jeden, der C oder CE macht, unabhängig vom Alter.

Anspruchsvoller als die Klasse B, aber machbar. Du hast beim Fahren schon Erfahrung, dafür kommen Fahrzeugkunde, Abfahrtkontrolle und deutlich andere Abmessungen dazu. Der Theorieanteil ist kürzer als beim ersten Führerschein, weil du den Grundstoff schon kennst.

Das Mindestalter für C und CE ist 21 Jahre. Mit 18 geht es nur über die Berufskraftfahrer-Grundqualifikation oder eine einschlägige Berufsausbildung und die Grundqualifikation bilden wir nicht aus. Beim Bus liegt die Grenze höher: Die Klasse D gibt es regulär ab 24.

Das entscheidet die zulässige Gesamtmasse im Fahrzeugschein. Bis 3.500 kg reicht die Klasse B. Darüber brauchst du C1 oder C, je nach Gewicht des Fahrzeugs. Geht es dir dagegen um einen schweren Anhänger, reicht oft schon die Schulung B96 bis 4.250 kg.

Bei der Erweiterung auf C sind es 37 Fragen. Erlaubt sind höchstens 10 Fehlerpunkte. Dazu kommt eine Falle, über die viele stolpern: Zwei falsch beantwortete Fragen der Wertigkeit 5 bedeuten durchgefallen, auch wenn der Rest sitzt.

Bereit loszulegen?

Melde dich in zwei Minuten an. Wir besprechen deinen Start.