Ein Jahr früher anfangen
§FeV §§ 10, 48aBeim Begleiteten Fahren machst du die komplette Ausbildung und beide Prüfungen mit 17. Danach fährst du selbst, aber nur, wenn eine eingetragene Begleitperson daneben sitzt.
Mit 18 fällt die Auflage weg. Du brauchst dafür keinen neuen Termin und keine neue Prüfung: Der Führerschein wird einfach umgetauscht.
Anmelden kannst du dich schon mit 16,5 Jahren. Theorie, Sehtest und Antrag brauchen Vorlauf, und wer rechtzeitig anfängt, sitzt am 17. Geburtstag im Auto statt im Wartezimmer.
