Zuerst die wichtigste Frage: woher kommt dein Führerschein?
§FeV §§ 28, 29Daran hängt alles. Die Regeln für einen Führerschein aus der EU sind völlig andere als die für einen aus einem Drittstaat.
Kommt dein Führerschein aus einem EU- oder EWR-Staat, darfst du in Deutschland damit weiterfahren. Eine Umschreibung ist in der Regel nicht nötig. Sie kann aber praktisch sein.
Kommt er aus einem anderen Staat, läuft eine Frist: Sechs Monate nach dem Umzug endet die Berechtigung. Danach brauchst du einen deutschen Führerschein.
