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Ausländischen Führerschein umschreiben

Ob dein ausländischer Führerschein direkt umgeschrieben werden kann oder ob eine theoretische bzw. praktische Prüfung nötig ist, hängt vom Ausstellungsland und deiner Klasse ab. Wir schauen uns deinen Fall konkret an, sagen dir, welche Schritte auf dich zukommen, und bereiten dich auf das vor, was wirklich verlangt wird.

So läuft das ab

  • Wir prüfen, ob deine Klasse direkt anerkannt wird oder eine Prüfung nötig istDas hängt vom Ausstellungsland ab. Bring deinen Führerschein mit, dann sagen wir es dir im ersten Gespräch.
  • Bei Prüfungspflicht bereiten wir dich gezielt auf Theorie und/oder Praxis vorEine komplette Ausbildung brauchst du dafür nicht. Es geht um die deutschen Regeln und um den Prüfungsablauf.
  • Unterstützung bei Übersetzung und Unterlagen für die FührerscheinstelleWir sagen dir, welche Übersetzung anerkannt wird und was sonst noch in den Antrag gehört.
  • Eine Liste mit allen Schritten in der richtigen ReihenfolgeSo weißt du vorher, was auf dich zukommt und welcher Termin zuerst dran ist.

Zuerst die wichtigste Frage: woher kommt dein Führerschein?

FeV §§ 28, 29

Daran hängt alles. Die Regeln für einen Führerschein aus der EU sind völlig andere als die für einen aus einem Drittstaat.

Kommt dein Führerschein aus einem EU- oder EWR-Staat, darfst du in Deutschland damit weiterfahren. Eine Umschreibung ist in der Regel nicht nötig. Sie kann aber praktisch sein.

Kommt er aus einem anderen Staat, läuft eine Frist: Sechs Monate nach dem Umzug endet die Berechtigung. Danach brauchst du einen deutschen Führerschein.

Prüfung oder keine Prüfung, das entscheidet dein Herkunftsland

FeV § 31, Anlage 11

Für Drittstaaten führt der Weg über die Führerscheinstelle, und dort entscheidet sich, wie aufwendig es wird.

Bei manchen Staaten wird der Führerschein ohne Prüfung umgeschrieben. Bei anderen musst du nur die praktische Prüfung ablegen. Bei wieder anderen beides. Theorie und Praxis.

Welche Gruppe für dich gilt, steht in einer amtlichen Liste, und sie ist teilweise nach Regionen innerhalb eines Landes aufgeteilt. Raten hilft hier nicht weiter, nachschauen schon.

Wobei wir helfen

Wir schauen mit dir zusammen nach, in welche Gruppe dein Führerschein fällt, und sagen dir, was in deinem Fall wirklich ansteht.

Wenn eine Prüfung nötig ist, bereiten wir dich darauf vor. Das ist keine komplette Ausbildung. Du kannst ja fahren. Es geht um deutsche Verkehrsregeln, um Prüfungsabläufe und um die Eigenheiten, an denen erfahrene Fahrer scheitern.

Der Unterricht läuft auf Deutsch und auf Englisch.

Nicht bis zum letzten Monat warten

Die Sechsmonatsfrist klingt großzügig und ist es nicht. Bis ein Termin bei der Führerscheinstelle steht, bis Unterlagen übersetzt sind, bis ein Prüfungstermin frei ist, vergehen Wochen.

Wer im fünften Monat anfängt, fährt im siebten nicht mehr. Melde dich früh, auch wenn du nur wissen willst, was auf dich zukommt.

Häufige Fragen

Was uns zum Thema Umschreibung am häufigsten gefragt wird.

Nein, der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung. Er gilt ausschließlich zusammen mit deinem nationalen Führerschein und macht daraus keine deutsche Fahrerlaubnis. An der Sechsmonatsfrist für Führerscheine aus Drittstaaten ändert er nichts.

Dann fährst du ohne Fahrerlaubnis, und das ist eine Straftat nach StVG § 21, möglich sind Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Dazu kommt das Versicherungsproblem: Nach einem Unfall kann dein Versicherer bei dir Regress nehmen. Die Frist beginnt übrigens mit der Anmeldung deines Wohnsitzes, nicht mit dem Tag, an dem du von ihr erfährst.

Vorgeschrieben ist bei einer Umschreibung keine Ausbildung. Du darfst direkt zur Prüfung. Nur: Ein Fehlversuch kostet die Gebühr noch einmal und mindestens zwei Wochen Wartezeit (FeV § 18 Abs. 1). Deshalb nehmen die meisten ein paar Stunden mit, um die deutschen Eigenheiten zu sehen: rechts vor links, Kreisverkehr, Verhalten am Zebrastreifen.

Auf Deutsch oder in einer der Fremdsprachen, die der TÜV anbietet. Englisch gehört dazu. Ein Dolmetscher ist nicht zugelassen, du musst die Prüfsprache also selbst beherrschen. Unterrichten und vorbereiten können wir dich auf Deutsch und auf Englisch.

In der Regel nicht. Bei der Umschreibung gibst du das Original ab; die Führerscheinstelle behält es ein und schickt es an den Ausstellerstaat zurück. Im Fahrerlaubnisregister wird vermerkt, worauf deine deutsche Fahrerlaubnis zurückgeht.

Vielleicht nicht. Auf Antrag verlängert die Fahrerlaubnisbehörde die Frist um weitere sechs Monate. Voraussetzung ist, dass du glaubhaft machst, nicht länger als ein Jahr zu bleiben (FeV § 29 Abs. 1). Den Antrag musst du stellen, bevor die erste Frist abgelaufen ist.