125er fahren, ohne eine neue Klasse zu machen
§FeV § 6bB196 ist eine Erweiterung deiner Klasse B. Nach der Schulung darfst du Krafträder bis 125 cm³ und 11 kW fahren, dieselben Maschinen wie mit A1.
Der Unterschied zu A1 ist der Weg dorthin: Du machst die Schulung, danach trägt die Führerscheinstelle die Schlüsselzahl 196 ein. Geprüft wirst du dafür nicht, und Sonderfahrten fallen auch keine an.
Einen Haken gibt es, und den solltest du kennen, bevor du dich anmeldest: B196 gilt nur in Deutschland. Im Ausland zählt die Schlüsselzahl nicht. Wer im Urlaub einen Roller mieten will, braucht A1.
