Neun Einheiten, keine Prüfung
§FeV § 6b, Anlage 7bVorgeschrieben sind neun Unterrichtseinheiten. Achtung bei der Zeitangabe: Eine Einheit dauert hier 90 Minuten, nicht 45 wie bei einer normalen Fahrstunde.
Vier davon sind Theorie, fünf sind Praxis. Eine Prüfung gibt es nicht. Dein Fahrlehrer bescheinigt die Teilnahme, und damit gehst du zur Führerscheinstelle.
