Fahrschule 26
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Wie viele Fahrstunden braucht man wirklich?

Für die Übungsstunden gibt es keine gesetzliche Mindestzahl. Pflicht sind nur die zwölf Sonderfahrten. Was das für deine Planung bedeutet.

4 Min. Lesezeit

Die kurze Antwort

Vorgeschrieben sind nur die zwölf Sonderfahrten. Wie viele normale Übungsstunden du davor brauchst, legt kein Gesetz fest.

Wie viele Übungsstunden du davor brauchst, hängt von dir ab. Manche sind nach fünfzehn so weit, andere nach vierzig. Beides ist normal, und beides sagt nichts über dich als Fahrer aus.

Was wirklich Pflicht ist

Bei der Klasse B schreibt die Fahrschulausbildungsordnung zwölf besondere Ausbildungsfahrten vor. Die musst du machen, unabhängig davon, wie gut du fährst.

  • Fünf Überlandfahrten
  • Vier Autobahnfahrten
  • Drei Fahrten bei Dunkelheit

Warum Durchschnittswerte wenig helfen

Im Netz kursieren Zahlen wie „dreißig Stunden sind normal“. Das Problem daran: Ein Durchschnitt mischt jemanden, der seit Jahren Trecker fährt, mit jemandem, der noch nie am Steuer saß. Für deine Planung ist die Zahl damit wertlos.

Sinnvoller ist eine andere Frage: Wie schnell wirst du sicher? Und die beantwortet sich erst, wenn du angefangen hast. Nach den ersten Stunden sagen wir dir ehrlich, wo du stehst.

Was die Zahl nach unten drückt

Ein paar Dinge hast du selbst in der Hand:

  • Regelmäßig fahren statt wochenlange Pausen, sonst übst du jedes Mal das Gelernte neu
  • Die Theorie ernst nehmen. Wer Vorfahrt sicher beherrscht, muss sie nicht im Auto lernen
  • Ehrlich sagen, was dir Angst macht, gezielt üben ist schneller als drumherum fahren

Bei anderen Klassen sieht es anders aus

Hast du schon eine Fahrerlaubnis, wird vieles kürzer. Beim Motorrad kommen dann statt zwölf nur sechs Doppelstunden Grundstoff dazu. Bei B197 planen wir zusätzlich Schaltstunden ein, damit du zur Prüfung zugelassen wirst.

Was in deiner Klasse gilt, steht auf der jeweiligen Klassenseite. Und was jede Stunde kostet, steht im Preisaushang, je Klasse einzeln.

Häufige Fragen

Was nach diesem Artikel erfahrungsgemäß noch offen bleibt.

Nein, und hier werden zwei Dinge verwechselt. Die zwölf Sonderfahrten sind Fahrstunden zu je 45 Minuten. Die zwölf Doppelstunden zu je 90 Minuten sind der Theorieunterricht. Beide Zahlen sind zufällig zwölf, meinen aber Verschiedenes.

Nein. Zwanzig Übungsstunden plus die zwölf Pflichtfahrten sind ein völlig normaler Verlauf. Es gibt weder eine Zahl, ab der es zu viele wären, noch eine, die du unterbieten müsstest.

Keine einzige, für die Übungsstunden gibt es keine gesetzliche Untergrenze. Du musst nur die zwölf Sonderfahrten absolviert haben und prüfungsreif sein. Beides entscheidet dein Fahrlehrer, nicht eine Mindestzahl.

Nein. Ohne Fahrerlaubnis am Steuer zu sitzen ist eine Straftat, auch auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz und auch mit Papa auf dem Beifahrersitz. Wer erwischt wird, riskiert obendrein eine Sperrfrist für die Erteilung der Fahrerlaubnis. Legal üben darfst du erst nach der Prüfung, über BF17 mit eingetragener Begleitperson.

Ja, und für die Sonderfahrten ist das sogar üblich: Eine Überlandfahrt lohnt sich in 45 Minuten kaum, weil ein Teil davon für die Anfahrt draufgeht. Beim Üben in der Stadt ist der Doppelblock nicht immer der bessere Weg, nach anderthalb Stunden Konzentration nimmt der Lerneffekt ab. Was für dich sinnvoll ist, planst du mit deinem Fahrlehrer.

Mindestens zehn Stunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen. Diese Stunden kommen zu deinen Übungsstunden dazu, sie ersetzen sie nicht. Wie viele Automatikstunden du davor brauchst, hängt wie bei allen anderen an deinem Fortschritt.

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