Fahrschule 26
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Automatik-Führerschein: B197 oder B78?

Entspannt auf Automatik lernen, aber Schalter fahren dürfen? Der Unterschied zwischen B197 und B78 einfach erklärt.

4 Min. Lesezeit

Der Unterschied in einem Satz

Beide Wege bedeuten: Du lernst auf einem Automatikfahrzeug. Der Unterschied liegt darin, was hinterher in deinem Führerschein steht und ob du später auch Schaltwagen fahren darfst.

B197: Automatik lernen, Schalter fahren

Bei B197 machst du die Ausbildung größtenteils auf Automatik, absolvierst aber mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen. Dein Führerschein gilt dann uneingeschränkt für Schalter UND Automatik, ganz ohne spätere Nachschulung. Für die meisten ist das die flexibelste Wahl.

B78: reine Automatik

Bei B78 machst du Ausbildung und Prüfung komplett auf Automatik. In deinen Führerschein wird die Schlüsselzahl 78 eingetragen, damit darfst du ausschließlich Automatikfahrzeuge fahren. Willst du die Beschränkung später loswerden, ist eine Nachschulung mit Schaltfahrt nötig.

Welcher passt zu dir?

Willst du dauerhaft flexibel sein und auch mal einen Schaltwagen fahren, ist B197 die richtige Wahl. Bist du sicher, dass du nur Automatik fahren wirst (etwa bei E-Autos), kann B78 ausreichen. Wir beraten dich bei der Anmeldung, was für dich sinnvoll ist.

Häufige Fragen

Was nach diesem Artikel erfahrungsgemäß noch offen bleibt.

Ja. In deinem Führerschein steht die Klasse B ohne die Schlüsselzahl 78, du darfst also Schalter und Automatik fahren. Möglich macht das die Schaltkompetenz nach § 5a FahrschAusbO: mindestens zehn Fahrstunden auf einem Schaltwagen, die dir dein Fahrlehrer am Ende bescheinigt.

Ja, durch eine Nachschulung und eine praktische Fahrt auf einem Schaltwagen. Einfacher ist es, gleich B197 zu machen.

Auf Automatik. Die praktische Prüfung legst du auf dem Fahrzeug ab, auf dem du hauptsächlich gelernt hast. Deine Schaltkompetenz weist du vorher in der Ausbildung nach, nicht beim Prüfer.

Ja, solange du die praktische Prüfung noch nicht gefahren bist. Sag uns Bescheid, dann planen wir die Schaltstunden in deinen Ablauf ein. Nach bestandener Prüfung geht es nicht mehr, dann steht die 78 im Führerschein und du bräuchtest eine zweite Prüfung.

Das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit eine Straftat, kein Bußgeld. Die Schlüsselzahl 78 ist eine echte Beschränkung deiner Fahrerlaubnis und kein Hinweis. Im Schadensfall bekommst du zusätzlich Ärger mit der Versicherung.

Ja. Entscheidend ist allein, worauf du die praktische Prüfung fährst, bis dahin ist alles offen. Wer auf dem Schaltwagen nicht glücklich wird, steigt auf Automatik um und hängt die zehn Schaltstunden für B197 hinten dran. Sprich es früh an, dann geht keine Stunde verloren.

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