Fahrschule 26
← Ratgeber

BF17: Begleitetes Fahren ab 17 – so funktioniert's

Schon mit 17 ans Steuer, in Begleitung. Wer Begleitperson sein darf, ab wann du starten kannst und was BF17 bringt.

4 Min. Lesezeit

Was ist BF17?

BF17 steht für Begleitetes Fahren ab 17. Du machst die ganz normale Ausbildung der Klasse B, darfst danach aber bereits mit 17 fahren, solange eine eingetragene Begleitperson dabei ist. So sammelst du ein Jahr Fahrpraxis, bevor du mit 18 allein unterwegs bist.

Voraussetzungen

Damit BF17 klappt, müssen ein paar Bedingungen erfüllt sein:

  • Ausbildungsbeginn (Theorie & Praxis) ab 16,5 Jahren, Prüfung ab 17
  • Jede Begleitperson ist mindestens 30 Jahre alt
  • Begleitperson besitzt seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen die Klasse B
  • Höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg)
  • Mehrere Begleitpersonen sind möglich und werden alle eingetragen

Warum sich BF17 lohnt

Studien zeigen: Wer über BF17 einsteigt, ist als Fahranfänger nachweislich seltener in Unfälle verwickelt. Das eine Jahr begleitete Praxis macht dich sicherer und die Ausbildung kostet nicht mehr als die normale Klasse B, nur die Prüfbescheinigung läuft auf BF17.

Häufige Fragen

Was nach diesem Artikel erfahrungsgemäß noch offen bleibt.

Ja, das eine schließt das andere nicht aus. Fährst du die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug, steht die Schlüsselzahl 78 in der Prüfbescheinigung und du bleibst auf Automatik beschränkt (§ 17a FeV). Willst du später beides fahren, ist B197 der Weg. Dort kommen zehn Pflichtstunden auf dem Schaltwagen dazu.

Mit dem 18. Geburtstag wird aus der Prüfbescheinigung automatisch der reguläre Führerschein der Klasse B. Du darfst dann ohne Begleitung fahren.

Es steht fest im Gesetz: § 48a FeV regelt das Begleitete Fahren ab 17. Damit gilt bundesweit dieselbe Regel, jede Fahrschule und jede Führerscheinstelle wendet dieselben Voraussetzungen an. Ein einzelnes Bundesland kann BF17 also weder verschärfen noch abschaffen.

Ab 0,5 Promille darf sie nicht mehr begleiten. Genau bei diesem Wert ist schon Schluss, nicht erst darüber. Für dich am Steuer gilt strenger 0,0 Promille, weil du in der Probezeit und unter 21 bist. Die Rückfahrt vom Grillabend ist also keine gute BF17-Übung.

Mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung, also schon mit 17. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Wer mit 17 anfängt, hat sie mit 19 hinter sich. Das ist neben der Fahrpraxis der zweite stille Vorteil von BF17.

Ja, im Rahmen der Klasse B und mit Begleitperson im Auto. Wird das Gespann schwerer als 3.500 kg, kommt die Schulung B96 dazu, mit dem Begleiteten Fahren ist sie schon ab 17 möglich (§ 6a FeV). Vorgeschrieben sind dafür mindestens sieben Stunden Schulung, eine Prüfung gibt es nicht.

Bereit loszulegen?

Melde dich in zwei Minuten an. Wir besprechen deinen Start.